Berufskraftfahrer-Aus- und Weiterbildung

Sind Sie Berufskraftfahrer bzw. Unternehmer?

Dann betrifft Sie das neue
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), das am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten ist!

Künftig gilt: Lkw- und Bus-Fahrer müssen neben dem Führerschein besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Und zwar durch eine Grundqualifikation (bei Neueinsteigern) und zusätzlich durch regelmäßige Weiterbildungen.

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz bedeutet für alle gewerblich tätigen Berufskraftfahrer grundlegende Veränderungen in der Aus- und den nun verpflichtenden Weiterbildungen.

Ziel der Weiterbildung

  • Erhöhung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse.
  • Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise der Berufskraftfahrer, um den Kostendruck auf die Fuhr-Unternehmer durch niedrigeren Kraftstoff-Verbrauch zu senken und die Umweltbelastung zu minimieren.

Konkret heißt das für Sie

  • Lkw-Fahrer, die am 10.9.2009 bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1/C1E/C/CE bzw. Bus-Fahrer, die am 10.9.2008 bereits im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klassen D1/D1E/D/DE sind, müssen künftig regelmäßig alle fünf Jahre an Weiterbildungen in den Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit teilnehmen und diese im Führerschein eintragen lassen.
  • Berufseinsteiger, die ihre Fahrerlaubnis im Bereich Lkw ab dem 10.9.2009 und im Bereich Bus ab dem 10.9.2008 erwerben, müssen ab dann eine Prüfung absolvieren, um ihre Qualifikation im Bereich Verkehrssicherheit nachzuweisen (Grundqualifikation).
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